Grundsätzlich haben Zeitarbeitnehmer die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Die Zeitarbeitstarifverträge regeln darüber hinaus Mindestbedingungen für Zeitarbeitnehmer, die nicht unterschritten werden dürfen. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts sowie den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bieten die tariflichen Mindeststandards Zeitarbeitnehmern ein hohes Maß an Absicherung.
Wesentliche Kernpunkte der Tarifverträge sind:
Die Regelung aller wesentlichen Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Jahressonderzahlungen und Zuschläge.
Ein neunstufiges Entgeltsystem, das unter bestimmten Voraussetzungen durch Erfahrungs- und Branchenzuschläge ergänzt wird.
Die Entgeltgruppen basieren ausschließlich auf der ausgeübten Tätigkeit – nicht auf der Qualifikation.
Ein verstetigtes Monatsentgelt.
Individuelle vertragliche Arbeitszeit je nach Vereinbarung.
Ein flexibles Arbeitszeitkonto.
Work4Me – Zeitarbeit mit Perspektiven:
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Hohe Qualität und Erfahrung im Dienstleistungsbereich